Die Kosten für die Behandlung werden nach erfolgreicher Antragsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, anteilig von den Beihilfestellen und bei den Privatkassen entsprechend den jeweiligen Vertragsbedingungen.
Die Kosten für die Behandlung werden nach erfolgreicher Antragsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, anteilig von den Beihilfestellen und bei den Privatkassen entsprechend den jeweiligen Vertragsbedingungen.